Waldbrand - Verordnung Bezirk Amstetten
Auf Grund der warmen und trockenen Witterung ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Amstetten bereits eine starke Austrocknung eingetreten.
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Amstetten sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Anbei finden sie die Waldbrand-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
WaldbrandVO_BVB_NI_AM_20250624_5.pdf
Waldbrand-VO
Dienstag, 24. Juni 2025