Diverse Abgaben
| Abgaben |
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Antrag auf AuskunftssperreBetrag: € 32,20 Jede gemeldete Person kann nach § 18 (2) bei der Meldebehörde des Wohnsitzes beantragen, dass über sie keine Meldeauskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird: Vermeidung der Gefährdung bei Polizeibeamten, Übersiedlung in ein Frauenhaus, Bedrohung der eigenen Sicherheit, InkognitoAdoption etc. Amtswegige Auskunftssperren sind kostenfrei. |
Aufschließungsabgabe EinheitssatzBetrag: € 650,-- |
BundesgebührBetrag: € 21 |
GrundsteuerBetrag: 500% pro Jahr; Von der Bemessungsgrundlage (Einheitswert) : Grundsteuer A - land- u. forstw. Betrieb; Grundsteuer B - Grundstück; eird vom Gemeindedienstleistungsverband Amstetten eingehoben. |
KommissionsgebührenBetrag: € 9,45 pro angefangene halbe Stunde |
KommunalsteuerBetrag: 3 % Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn der Arbeitnehmer. Kommunalsteuer sind 3 % der Brutto-Lohnsumme. |
Marktstandgebühr für Kollmitzberger Kirtag - pro LaufmeterBetrag: € 9,00 pro Laufmeter Marktstand; Mindeststandgebühr € 40,00 |
Marktstandgebühr für Kollmitzberger Kirtag - pro m²Betrag: € 3,00 pro m² Marktstand für gewerbliche Aussteller |
Marktstandgebühr Kirtag StephanshartBetrag: € 2,50 pro Laufmeter |
MeldebestätigungBetrag: € 2,10 bei Ausstellung an eine bestimmte Adresse/Behörde |
Musikschul - TarifeArdagger ist Mitglied des Gemeindeverbandes Musikschule Ybbsfeld. Der Unterreicht findet in der Mittelschule Ardagger sowie im Musikheim in Stephanshart statt. Infos zu den Tarifen finden sie auf der Website der Musikschule Ybbsfeld: https://www.musikschule-ybbsfeld.at/unterricht/tarife/ |
Nächtigungstaxe nicht KurortgemeindenBetrag: € 2,60 |
StrafregisterbescheinigungBetrag: ab € 26,-- Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung gemäß § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968, BGBl. Nr. 277/1968: € 26,-- Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ gemäß § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz 1968: € 29,-- Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ gemäß § 10 Abs. 1c Strafregistergesetz 1968: € 29,-- Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ gemäß § 10 Abs. 1e Strafregistergesetz 1968: € 29,--
Bestaetigung_SBKJF.pdf
Donnerstag, 12. Februar 2026 |
Friedhof
| Abgaben |
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BeerdigungsgebührBetrag: € 650,-- € 250,-- für Urnengrab / € 250,-- Urnenbeerdigung in Erdgrabstelle / € 250,-- für Kinderbeerdigung |
GrabstellengebührBetrag: € 150,-- Reihengrab: bis 2 Leichen: € 150,-- / Kindergrab bis 2 Leichen: € 75,-- (Kinder bis 10 Jahre); >> Familiengrab: bis 2 Leichen: € 150,-- / bis 4 Leichen: € 300,-- >> Urnengrab: bis zu 4 Urnen: € 300,-- |
Verlängerungsgebühr FamiliengrabBetrag: € 150,-- für 10 Jahre zu entrichten >> Reihengrab: bis 2 Leichen: € 150,-- / Kindergrab bis 2 Leichen: € 75,-- (Kinder bis 10 Jahre); >> Familiengrab: bis 2 Leichen: € 150,-- / bis 4 Leichen: € 300,-- >> Urnengrab: bis zu 4 Urnen: € 300,-- |
Kinderbetreuung
| Abgaben |
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Essen in Schulen- und KinderbetreuungseinrichtungenSuppenangebot in der Warteklasse: € 3,-- Mittagessen im Zwergerlgarten: € 4,50 Mittagessen in der Nachmittagsbetreuung im Kindergarten: € 5,-- Mittagessen in der schulischen Nachmittagsbetreuung: € 5,50 |
Ferienbetreuung im KindergartenBetrag: € 3,50 / Ferienwoche |
Ferienbetreuung in der Schulefür Schulkinder: für das erste Kind pro Familie: € 47,--/Woche für das zweite Kind pro Familie: € 32,--/Woche für das dritte Kind pro Familie: € 15,--/Woche plus € 2,50 für Spiel- und Beschäftigungsmaterial pro Woche |
Kindergarten - Elternbeitrag für Spiel- und BeschäftigungsmaterialBetrag: € 14,00 pro Kindergartenjahr EUR 14,-- pro Monat |
Kindergarten - TransportkostenbeitragBetrag: € 3,40 pro Tag (Hin- und Rückfahrt) |
Nachmittagsbetreuung im KindergartenDie Nachmittagsbetreuung wird nach Stundenausmaß der Betreuung verrechnet: 1 Tag pro Woche: € 67,85, 2 Tage pro Woche: € 67,85, 3 Tage pro Woche: € 70,56, 4 Tage pro Woche: € 94,99, 5 Tage pro Woche: € 119,43, Kosten für das Mittagessen: € 5,-- pro Tag. Zuzüglich ev. Mittagstransport. |
Nachmittagsbetreuung in der SchuleDie Tarife für die Nachmittagsbetreuung sind Monatstarife und nach Tagesbedarf pro Woche gestaffelt: 1 Tag pro Woche: € 67,85, 2 Tage pro Woche: € 67,85, 3 Tage pro Woche: € 70,56, 4 Tage pro Woche: € 94,99, 5 Tage pro Woche: € 119,43, Kosten für das Mittagessen: € 5,50 pro Tag. |
WarteklasseBetrag: € 4,-- Zu folgenden Zeiten wird eine Warteklasse angeboten: morgens von 6.30 bis 7.15 Uhr sowie nach Unterrichtsende von 11:30 bis 13:00 Uhr. Die Betreuung am Morgen ist kostenfrei, die Warteklasse zu Mittag kostet € 4,– pro Tag. |
Zwergerlgarten - Elternbeitrag für Spiel- und BeschäftigungsmaterialBetrag: € 13,-- |
Hundeabgaben
| Abgaben |
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Hundeabgabe - für Hunde mit erhöhtem GefährdungspotenzialBetrag: € 130,00 Details zu Terminen für den Erhalt des Sachkundenachweises finden sie hier: www.dogaudit.at oder bei den Hundesportvereinen im Umkreis.
Infobroschüre für Hundehalter_klein.pdf
Infobroschüre für HundehalterInnen
Hundeanmeldung ab 1.1.2026.pdf
Montag, 12. Januar 2026
Verordnung Hundeabgabe.pdf
Montag, 12. Januar 2026 |
Hundeabgabe - normalBetrag: € 30,00 pro Jahr Details zu Terminen für den Erhalt des Sachkundenachweises finden sie hier: www.dogaudit.at oder bei den Hundesportvereinen im Umkreis.
Infobroschüre für Hundehalter_klein.pdf
Infobroschüre für HundehalterInnen
Hundeanmeldung ab 1.1.2026.pdf
Montag, 12. Januar 2026
Verordnung Hundeabgabe.pdf
Montag, 12. Januar 2026 |
Hundeabgabe - NutzhundBetrag: € 6,54 Wird ein Nutzhund beantragt, Bedarf dies eines vorherigen, begründeten Antrages. Über die Anerkennung als Nutzhund wird dann bescheidmäßig von der Marktgemeinde Ardagger entschieden. Details zu Terminen für den Erhalt des Sachkundenachweises finden sie hier: www.dogaudit.at oder bei den Hundesportvereinen im Umkreis.
AnsuchenAnerkennungNutzhund 2023-GDA.pdf (2).pdf
Montag, 12. Januar 2026
Infobroschüre für Hundehalter_klein.pdf
Infobroschüre für HundehalterInnen
Hundeanmeldung ab 1.1.2026.pdf
Montag, 12. Januar 2026
Verordnung Hundeabgabe.pdf
Montag, 12. Januar 2026 |
HundemarkeBetrag: € 0,50 Einmalig Die Hundemarke ist als Dauermarke zu verwenden und hat solange Gültigkeit, solange der Hund bei der Marktgemeinde Ardagger angemeldet ist. Die Gebühr wird daher für diesen Zeitraum nur einmal eingehoben. Sollte eine Ersatzmarke benötigt werden (z.B.: Verlust, Beschädigung,...), kann gegen die Markengebühr eine Ersatzmarke erworben werden. |
Hundemarke - für Hunde mit erhöhtem GefährdungspotenzialBetrag: € 1,00 Einmalig Die Hundemarke ist als Dauermarke zu verwenden und hat solange Gültigkeit, solange der Hund bei der Marktgemeinde Ardagger angemeldet ist. Die Gebühr wird daher für diesen Zeitraum nur einmal eingehoben. Sollte eine Ersatzmarke benötigt werden (z.B.: Verlust, Beschädigung,...), kann gegen die Markengebühr eine Ersatzmarke erworben werden. |
Sackerl fürs Gackerl - HundekotbeutelBetrag: € 2,-- 60 Stück biologisch abbaubare Hundekotbeutel |
Müllgebühr
| Abgaben |
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Biomüll-Küberl (5l)Betrag: € 7,50 |
Entsorgungs-Säcke für Dämmstoffe und Asbestzement aus dem Baubereich (120 L)Gewebesack 120 Liter für künstliche Mineralfasern € 12,50 Gewebesack 120 Liter für XPS (Styrodur) aus dem Baubereich € 20,-- Gewebesack 120 Liter für EPS (Styropor) aus dem Baubereich € 10,-- Weitere Infos und Abgabestellen: https://gda.gv.at/hausbau |
Müllsystem 120L Restmüll (13), 240 L Altpapier (6), Gelber Sack und SeuchenvorsorgeabgabeBetrag: € 198,61 Restmüll 13 Abholungen/Jahr Altpapier 6 Abholungen/Jahr Gelber Sack 13 Abholungen/Jahr Beeinhaltet auch die ASZ-Nutzung, Benutzung der Abgabestellen für Glas, Grün- und Strauchschnitt sowie Sperrmüll, Problemstoffe und Elektroaltgeräte. Bei weniger Restabfall können Sie eine 120 Liter Restabfall Tonne bei Ihrer Gemeinde unter der Vorrausetzung beantragen, dass bei der Liegenschaft nicht mehr als 2 Hauptwohnsitze (=2 Personen) gemeldet sind. Weitere Infos: https://gda.gv.at/gebuehren-tarife
Trennanleitung.pdf
Mittwoch, 03. Januar 2024 |
Müllsystem 240 L Restmüll (13), 120 L Biomüll (26), 240 L Altpapier (6), Gelber Sack & SeuchenvorsorgeabgabeBetrag: € 297,14 Restmüll 13 Abholungen/Jahr Biomüll 26 Abholungen/Jahr Altpapier 6 Abholungen/Jahr Gelber Sack 13 Abholungen/Jahr Beeinhaltet auch die ASZ-Nutzung, Benutzung der Abgabestellen für Glas, Grün- und Strauchschnitt sowie Sperrmüll, Problemstoffe und Elektroaltgeräte. weitere Infos: https://gda.gv.at/gebuehren-tarife
Trennanleitung.pdf
Mittwoch, 03. Januar 2024 |
Müllsystem 240 L Restmüll (26), 120 L Biomüll (26), 240L Altpapier (6), Gelber Sack & SeuchenvorsorgeabgabeBetrag: € 564,69 Restmüll 26 Abholungen/Jahr Biomüll 26 Abholungen/Jahr Altpapier 6 Abholungen/Jahr Gelber Sack 13 Abholungen/Jahr Beeinhaltet auch die ASZ-Nutzung, Benutzung der Abgabestellen für Glas, Grün- und Strauchschnitt sowie Sperrmüll, Problemstoffe und Elektroaltgeräte. Weitere Infos: https://gda.gv.at/gebuehren-tarife
Trennanleitung.pdf
Mittwoch, 03. Januar 2024 |
Müllsystem Restmülltonne (240 L), Altpapier (240 L), Gelber Sack und SeuchenvorsorgeabgabeBetrag: € 226,21 Restmüll 13 Abholungen/Jahr Altpapier 6 Abholungen/Jahr Gelber Sack 13 Abholungen/Jahr Beeinhaltet auch die ASZ-Nutzung, Benutzung der Abgabestellen für Glas, Grün- und Strauchschnitt sowie Sperrmüll, Problemstoffe und Elektroaltgeräte. weitere Infos: https://gda.gv.at/gebuehren-tarife
Trennanleitung.pdf
Mittwoch, 03. Januar 2024 |
NÖLI SammelkübelBetrag: € 0,00 Wenn der NÖLI voll ist, tauscht man ihn bei den Altstoffsammelzentren oder den Problemstoffsammelstellen in den Gemeinden kostenlos gegen einen neuen, sauberen NÖLI. |
Restmüllsack (60 L)Betrag: € 7,06 pro Sack; Wird bei der Restmüllabfuhr mitgenommen. |
zusätzliche Papiertonne (240 L)Betrag: € 48,38 6 Abholungen/Jahr Weitere Infos: https://gda.gv.at/gebuehren-tarife |
Kanalabgaben
| Abgaben |
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Kanalbenützungsgebühr - SchmutzwasserBetrag: € 1,95 pro m² Berechnungsfläche Netto |
Kanalbenützungsgebühr - Schmutzwasser und RegenwasserBetrag: € 2,15 pro m² Berechnungsfläche Netto |
KanaleinmündungsabgabenBetrag: € 13,80 für Mischwasser pro m² Berechnungsfläche Netto € 10,90 für Schmutzwasser € 4,10 für Regenwasser € 13,80 für Mischwasser |
Wasserabgaben
| Abgaben |
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WasseranschlussabgabeBetrag: € 9,00 EUR 9,-- (+ 10 % MwSt) |
WasserbereitstellungsgebührBetrag: € 9,00 EUR 9,-- pro m3/h (+ 10 % MwSt) |
WasserbezugsgebührBetrag: € 1,82 pro m³ Trinkwasser + 10 % MwSt. Aktuelle Information zum Trinkwasser der Gemeindewasserleitung finden Sie unter: www.trinkwasserinfo.at
Wasser-Verordnung 2026.pdf
Dienstag, 14. April 2026
Prüfbefund Gesamt_April 2026.pdf
Prüfbefund Gemeindewasserleitung 14.4.2026 |