Die Amtssignatur der Marktgemeinde Ardagger

Was ist die Amtssignatur? Die Amtssignatur ist die Signatur (= Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der elektronischen Unterzeichnung von Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Wie sieht eine Amtssignatur aus?

Der Gesetzgeber normiert in § 19 E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:

  • Bildmarke (gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Prüfinformation der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)

Wie sieht die Bildmarke der Marktgemeinde Ardagger aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke obliegt der jeweiligen Behörde. Die Marktgemeinde Ardagger verwendet für die Amtssignatur die hier zu sehende Grafik.

Wie kann die elektronische Signatur überprüft werden? Um dem Bürger/der Bürgerin eine einfache Möglichkeit zu geben, die Echtheit einer auf einem Dokument aufgebrachten Amtssignatur leicht zu überprüfen, stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung. Wenn Sie die Echtheit einer mit der Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine gültige Amtssignatur handelt.
Das Service erreichen Sie hier: www.signaturpruefung.gv.at

Wie kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung überprüfen? Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:

  • persönlich
  • per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
  • per Fax
  • postalisch (mit dem Original oder Kopie des Ausdrucks)