Gemeindeförderungen
Geburt - Babygutschein Betrag: € 110,-- pro Kind |
Güterweg - Errichtung Betrag: max. 25 % Die Hälfte der Anrainerleistung - maximal 25 % der Gesamtbaukosten. |
Jubiläen - Gratulationen Betrag: € 50,-- bis 90,-- 80. Geburtstag EUR 50,--; |
Müllgebühr - Beseitigung Betrag: € 40,00 Für Liegenschaften, in der nur 1 Person gemeldet ist und eine Einkommensgrenze in der Höhe des gültigen Ausgleichszulagenrichtsatzes monatlich nicht überschritten wird. |
Seminare von neutralen unabhängigen Firmen - Hausbauseminar Betrag: € 150,-- Hausbauseminar: |
Tierzuchtförderung - künstliche Besamung Betrag: € 5,50 bis 8,50 EUR 8,50 für Besamung durch den Tierarzt, |
Tierzuchtförderung - Zuchteber Ankauf Betrag: 25 % Maximal 25 % der Netto Ankaufssumme. |
Tierzuchtförderung - Zuchtstier Ankauf Betrag: 25 % Maximal 25 % der Netto Ankaufssumme. |
Wohnbau - Anschluss an ein Fernwärmeheizwerk oder an eine Gemeinschaftsheizung Betrag: € 300,-- Gefördert wird der Anschluss an ein Fernwärmeheizwerk oder Gemeinschaftsheizung(es müssen mind. 2 Liegenschaften mit biogenen Brennstoffen beheizt werden). Bei Althaussanierung: Nur bei Umstellung von fossil auf erneuerbare Energieträger. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Hackgut- und Elefantengrasanlage Betrag: € 300,-- Nur mit automatischer Beschickung und für Zentralheizung. Bei Althaussanierung: Nur bei Umstellung von fossil auf erneuerbare Energieträger. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - nachträgliche Dämmung einzelner Bauteile Nachweis für die Einhaltung der Dämmwerte (U-Wert) ist vorzulegen. Aussenwand: bei U-Wert nach Sanierung < 0,25: max. EUR 200,-- (max. 20 % der Kosten). Oberste Geschossdecke: bei U-Wert nach Sanierung < 0,2: max. EUR 150,--(max. 20 % der Kosten). Kellerdecke/erdberührter Fußboden: bei U-Wert nach Sanierung < 0,35: max. EUR 100,-- (max. 20 % der Kosten). Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Pelletskessel für Zentralheizung Betrag: € 200,-- Nur mit automatischer Beschickung und für Zentralheizung. Bei Althaussanierung: Nur bei Umstellung von fossil auf erneuerbare Energieträger. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Photovoltaik Betrag: € max. 400,-- Nur bei Neubau in Kombination Wärmepumpe, kontrollierte Wohnraumlüftung betrieben mit Solarstrom. Höhe der Förderung: max. EUR 400,--. pro kWp: EUR 80,-- Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Regenwasserrückgewinnung zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauches Betrag: € max. 200,-- mind. 5 m3: EUR 100,--; mind. 10 m3: EUR 200,--; Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice >> Bauen & Wohnen. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Solaranlage für Heizung und Solar Betrag: € 300,-- mind. 15 m2 Kollektorfläche und Pufferspeicher. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Solaranlage für Warmwasserbereitung Betrag: € 200,-- mind. 4 m2 Kollektorfläche und mind. 300 l Warmwasserspeicher. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Stückgutkessel Betrag: € 200,-- Nur in Verbindung mit einem Pufferspeicher. Bei Althaussanierung: Nur bei Umstellung von fossil auf erneuerbare Energieträger. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |
Wohnbau - Wärmepumpe Betrag: € 200,-- Nur bei Vorlage eines Energieausweises unter EKZ 35 KW/m2 und nur in Kombination mit einer Niedertemperaturheizung und nur wenn Jahresarbeitszahl > 4 (berechnet nach VDI Richtlinie) ist. Nur nach Vorlage einer Förderbestätigung durch das Land und einer Originalrechnung, wo die Einhaltung der Fördervoraussetzung ersichtlich ist. Das Antragsformular finden Sie in der Rubrik Bürgerservice - Formulare - Gemeindeformulare - Ansuchen Gemeindeförderung für Wohnbau. |