Volksbegehren vom 17. bis 24. April 2023
Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 17. bis 24. April 2023 unterstützt werden:
- Echte Demokratie - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- Bargeld-Zahlung: Obergrenze NEIN!
- Unabhängige Justiz sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Nehammer muss weg
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 24. April 2023 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (13. März 2023) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- AuslandsösterreicherInnen
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger möglich:
- MO, 17. April 2023: 7 - 16 Uhr
- DI, 18. April 2023: 7 - 20 Uhr
- MI, 19. April 2023: 7 - 16 Uhr
- DO, 20. April 2023: 7 - 16 Uhr
- FR, 21. April 2023: 7 - 16 Uhr
- MO, 24. April 2023: 7 - 16 Uhr
Eine Online-Eintragung ist mittels Handy-Signatur möglich!
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Volksbegehren April 2023.pdf
Montag, 17. April 2023