Unterstützungserklärungen für Volksbegehren
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für verschiedenste Einleitungsanträge von Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Welche derzeit unterstützt werden können sowie Detailinfos dazu finden Sie hier
Wie kann man Unterstützungserklärungen für Volksbegehren abgeben?
- Online-Unterstützung von Volksbegehren mittels Handysignatur: hier
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Die persönliche Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde unter Vorlage eines Lichtbildausweises zu Zeiten des Parteienverkehrs möglich.
Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen: Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.