Impressionen Ardagger

Schäden an öffentlichem Eigentum immer melden!

Ob beschädigte Straßenlaternen, angefahrene Verkehrszeichen oder Leitpflöcke, zerstörte Bäume... all das ist öffentliches Eigentum und damit das Eigentum von uns allen. Wird ein solcher Schaden verursacht und nicht gemeldet, handelt es sich um Fahrerflucht und das kann laut § 4 StVO mit bis zu € 2.180 Strafe geahndet werden.

Bitte denken Sie daran: Wer einen Schaden verursacht – auch versehentlich – muss ihn der Gemeinde oder der Polizei melden. Nur so kann er schnell behoben werden und die Kosten tragen jene, die dafür verantwortlich sind – nicht die Allgemeinheit. Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein!