„Sauber Heizen für Alle“ noch bis 31.12.2023 möglich
Das Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gewährt eine Unterstützung einkommensschwacher Haushalte bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem hohe Förderungen.
Für einkommensschwache Haus- oder Wohnungsbesitzer gibt es die Möglichkeit, bis zu 100 % bei der Umstellung von fossile auf erneuerbare Energieträger gefördert zu bekommen. Die Onlineregistrierung ist derzeit noch bis 31.12.2023 möglich. Die Bedingungen:
- 100% Förderung: Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile in Österreich - bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu € 1.554 offen. Bei Mehrpersonenhaushalten kommen je nach Zusammensetzung entsprechende Gewichtungsfaktoren zur Anwendung. Das sind ein Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind1. Zu den untersten beiden Einkommensdezile werden auch Haushalte gerechnet, die über eine aufrechte Zusage für eine GIS-Befreiung oder über Sozialhilfe verfügen, selbst wenn diese über die genannten Einkommensgrenzen hinausgehen.
- 75% Förderung: Die Förderung steht auch einkommensschwachen Haushalten des dritten Einkommensdezils bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu € 1.808 offen. Als Nachweis des Einhaltens der Einkommensgrenzen für die untersten beiden Einkommensdezile gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen einer GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z. B. die Wohnbeihilfe - als Nachweis gelten. Liegt keiner der genannten Nachweise vor, ist die Einkommensermittlung nach Maßgabe der Wohnbeihilfenmethode vorzunehmen. Ebenso wird für die Einstufung für das dritte Einkommensdezil die Einkommensermittlung nach Maßgabe der Wohnbeihilfenmethode herangezogen.
- Wer nicht in diese Regelung fällt: Der bekommt immerhin noch € 11.000,-- an Förderung
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Ergänzung zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze vergeben. Förderungen für das dritte Einkommensdezil sind mit 75 % der jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze begrenzt.
Weitere Infos: siehe Anhang
Infoblatt_Sauber_Heizen_2023.pdf
Dienstag, 28. November 2023