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Poolwasser korrekt entsorgen

Schwimmbadwässer sind bei der Entsorgung wie Abwässer zu behandeln. Hier erhalten Sie Empfehlungen zur richtigen Entsorgung. Aufbereitete Badewässer enthalten bestimmungsgemäß Desinfektionsmittel und/oder Biozide sowie Aufbereitungshilfsmittel.

Spülen/Überwintern: Spül-, Schwimmbadreinigungs- und Überwinterungswässer sind in den Abwasserkanal mit anschließender Reinigungsanlage abzuleiten.

BeckenwässerBeckenwässer mit Aktivchlorgehalten unter 0,05 mg/l sowie Abfälle aus Naturbadebecken können außerhalb besonders geschützter Bereiche (Grundwasserschutzgebiete)

  • auf eigenem Grund und Boden flächig über eine Wiese/Rasen versickert werden. Bitte beachten, dass fremde Rechte nicht verletzt werden (z. B. Vernässung fremder Grundstücke).
  • ohne Errichtung von Einbauten in ein Gewässer abgeleitet werden. Schwallartige Einleitungen vermeiden!
  • in eine Regenwasserkanalisation in Absprache mit dem Kanalisationsbetreiber eingeleitet werden.

Beckenwässer dürfen, da bestimmungsgemäß chemikalienhaltig, nicht direkt (dh ohne Bodenpassage) in das Grundwasser eingebracht werden. ACHTUNG: Nach dem letzten Zusatz von Desinfektions|Entkei-mungsmitteln muss mind. 48 Stunden gewartet werden, bis ein Aktivchlorgehalt von 0,05mg/l unterschritten wird.