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Poolwasser korrekt entsorgen

Schwimmbadwässer sind bei der Entsorgung wie Abwässer zu behandeln. Hier erhalten Sie Empfehlungen zur richtigen Entsorgung. Aufbereitete Badewässer enthalten bestimmungsgemäß Desinfektionsmittel und/oder Biozide sowie Aufbereitungshilfsmittel.

Spülen/Überwintern: Spül-, Schwimmbadreinigungs- und Überwinterungswässer (inkl. Filterrückspülwässer) sind in den Abwasserkanal mit anschließender Abwasserreinigungsanlage abzuleiten.

Beckenwässer: Beckenwässer mit Aktivchlorgehalten unter 0,05 mg/l sowie Abfälle aus Naturbadebecken können außerhalb besonders geschützter Bereiche (Grundwasserschutz- gebiete)

  • auf eigenem Grund und Boden flächig über eine Wiese/Rasen versickert werden. Bitte beachten, dass fremde Rechte nicht verletzt werden (z. B. Vernässung fremder Grundstücke).
  • ohne Errichtung von Einbauten in ein Gewässer abgeleitet werden. Schwallartige Einleitungen vermeiden!
  • in eine Regenwasserkanalisation in Absprache mit dem Kanalisationsbetreiber eingeleitet werden.

Beckenwässer dürfen, da bestimmungsgemäß chemikalienhaltig, jedenfalls nicht direkt (d. h. ohne Bodenpassage) in das Grundwasser eingebracht werden.

ACHTUNG: Nach dem letzten Zusatz von Desinfektions- und Entkeimungsmitteln (ins Badewasser) muss mindestens 48 Stunden zugewartet werden, bis ein Aktivchlorgehalt von 0,05mg/l unterschritten wird.

Vielen Dank für die Beachtung!