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NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

Mit 1.000 Euro pro Bezugsberechtigter sowie Bezugsberechtigtem und pro Jahr wird die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Noch bis 31. Dezember 2024 können Ihre Gemeindebürgerinnen und -bürger den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024 beantragen. Informieren Sie pflegebedürftige Personen und deren Angehörige in Ihrer Gemeinde!

Wer ist bezugsberechtigt? Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich € 1.000 als zusätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen ab der Pflegestufe 1 wird mit 1.000 Euro pro Jahr gefördert.

Antragstellung:
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck-Website des Landes NÖ gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag. 
In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der NÖ Pflege- und Betreuungscheck über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005-9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr beantragt werden. Wir helfen ihnen gerne am Gemeindeamt bei der Antragstellung. Bitte um Terminvereinbarung unter 07479/7312.

Weitere Informationen und Kontakt:
Pflegehotline des Landes NÖ
Tel: 02742/9005-9095>> Alle weiteren Infos und Infos zur Antragstellung:    https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html