NÖ Hundehaltegesetz: Neuerungen seit 1. Juni 2023
Das Land NÖ hat mit Wirkung 1. Juni 2023 eine Änderung im NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, welche folgende Änderungen mit sich bringen:
- Neu angeschaffte Hunde sind unverzüglich anzumelden.
- Bei der Anmeldung von Hunden müssen die Hundehalter ab dem 1. Juni 2023 neben den üblichen Angaben auch einen Sachkundenachweis und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorlegen.
- Beschränkung der Haltung auf max. 5 Hunde pro Haushalt (Ausnahmen: Zucht oder Hunde mit erhöhten Gefährdungspotenzial/auffällige Hunde).
Sachkundenachweis: Der NÖ Sachkundenachweis beinhaltet einen Theoriekurs, der den Haltern Kenntnisse über die Hundehaltung und -kosten vermittelt. Der Kurs dauert 3 Stunden und wird von einem Tierarzt und einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Frist: Sollte der Sachkundenachweis bei der Anmeldung noch nicht vorliegen, ist dieser innerhalb von 6 Monaten nachzureichen. Bestimmte Prüfungen für Hund/Hundehalter können den Sachkundenachweis ersetzen. Infos dazu >> am Gemeindeamt. Infos: www.dogaudit.at bzw. bei ihrem Tierarzt oder in der Hundeschule
Versicherung: Für alle angemeldeten Hunde ist bei der Gemeinde eine Bestätigung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens € 725.000,-- vorzulegen. Die Bestätigung soll die Daten des Hundes enthalten und ehestmöglich jedoch bis spätestens 1.6.2025 übermittelt werden.
Ausnahmen: Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gelten besondere Regelungen. Infos dazu >> am Gemeindeamt.
Wenn Sie planen, einen Hund zu halten, sollten Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, die an die Hundehaltung gestellt werden.