NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2025/2026
Für sozial bedürftige NiederösterreicherInnen gibt es wieder einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,--.
Voraussetzungen:
- österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige, Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU”,
 - Hauptwohnsitz in NÖ, seit mind. 6 Monaten vor
 - Antragstellung,
 - Monatliche Bruttoeinkünfte, die den Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten.
 
Ausgenommen sind: Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, Sozialhilfe-BezieherInnen, Personen, die in Heimen untergebracht sind, Personen, die keinen Heizaufwand haben (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate,...) sowie Personen, mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen (ausser Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu € 55.000,--/Jahr aus dem Vorjahresumsatz) .
Was muss ich tun?
Sie können den Heizkostenzuschuss am Gemeindeamt bis 31.3.2026 beantragen! 
Mitzubringen:
- Pensions- oder Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
 - Bankverbindung
 - Sozialversicherungsnummer
 
Alle Infos finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
