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NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2025/2025

Für sozial bedürftige NiederösterreicherInnen gibt es wieder einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,--.

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Voraussetzungen:

  • österreichische Staatsbürger, EWR-Staatsangehörige, Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltstitel “Daueraufenthalt-EU”,
  • Hauptwohnsitz in NÖ, seit mind. 6 Monaten vor 
  • Antragstellung,
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG nicht überschreiten.

Ausgenommen sind: Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, Sozialhilfe-BezieherInnen, Personen, die in Heimen untergebracht sind, Personen, die keinen Heizaufwand haben (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate,...) sowie Personen, mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen (ausser Kleinstunternehmen mit einem Umsatz von bis zu € 55.000,--/Jahr aus dem Vorjahresumsatz) .

Was muss ich tun?
Sie können den Heizkostenzuschuss am Gemeindeamt bis 31.3.2026 beantragen!

Mitzubringen: 

  • Pensions- oder Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Bankverbindung
  • Sozialversicherungsnummer


Alle Infos finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html