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Infos zur Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 werden in Österreich die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments beträgt 5 Jahre. Die Wahl wird in allen EU-Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten. Der Stichtag zur Europawahl ist der 26.3.2024.

Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis der Europawahl liegt von 15. bis 25.4.2024 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Wer wird gewählt?
Für Österreich können bei der Europawahl 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
  • ÖsterreicherIn bzw. UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder AuslandsösterreicherIn
  • am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wie, wann und wo?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder persönlich vor einer Wahlbehörde abzugeben oder per Briefwahl zu wählen. Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag nicht in der Lage sein, persönlich in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Amtliche Wahlinfo
Jede/r Wahlberechtigte erhält eine „Amtliche Wahl-information“, auf welcher alle Infos zur Wahl angeführt sind. Bitte bringen Sie den personalisierten Abschnitt sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit in das Wahllokal, um Ihre Stimme abzugeben. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung und verhindern lange Wartezeiten.

Ausweispflicht
Sie werden ersucht bei der Europawahl einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!

Per Briefwahl wählen
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dazu eine Wahlkarte. Wahlkarten können beantragt werden von

  • Personen, welche sich voraussichtlich am Wahltag nicht im Heimatort aufhalten, bzw.
  • Personen, welche infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht ins Wahllokal kommen können.
  • Wahlkarte beantragen
    schriftlicher/elektronischer Antrag: bis 5.6.2024 per Fax, E-Mail oder online auf https://meinewahlkarte.at
  • mündlicher Antrag (persönlich, nicht telefonisch): am Gemeindeamt bis Freitag, 7.6.2024, 12 Uhr

Wahlkarten werden voraussichtlich ab Mitte Mai persönlich abholbar sein oder per Post versandt werden können.

Was wird bei einer Antragstellung benötigt?

  • schriftlicher Antrag (E-Mail, Brief oder Fax): an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Passnummer.
  • mündlicher/persönlicher Antrag: am Gemeindeamt mittels Anforderungskarte in der „Amtlichen Wahl-information“ sowie amtlichem Lichtbildausweis.
  • elektronischer Antrag auf www.wahlkartenantrag.at mittels Handysignatur, Antragscode (auf der Wahlinfo ersichtlich), Reisepassnummer oder gescannter Lichtbildausweis.

Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind. Formulare dazu erhalten Sie am Gemeindeamt bzw. im Anhang.

Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! 
Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag in ganz Österreich in einem dafür vorgesehen Wahllokal Ihre Stimme abgeben.

Briefwahl
Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl ausgeübt werden. Das zugeklebte Wahlkartenkuvert muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Weiters kann das Wahlrecht am Wahltag in einem geöffneten Wahlkartenwahllokal in ganz Österreich wahrgenommen werden.

Noch Fragen?
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team am Gemeindeamt unter T: 07479/73 12 wenden.