Gebührenbremse vermindert Müllgebühr
Gemeinde beschließt Auszahlung über den GDA
Die österreichische Bundesregierung hat im Jahr 2023 ein Bundesgesetz zur Einführung einer "Gebührenbremse" verabschiedet. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die finanzielle Belastung der Bürger zu verringern. Hierzu gewährt der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss in Höhe von EUR 150 Millionen.
Unsere Gemeinde erhält eine anteilige Überweisung aus diesen Geldern. Die Gemeinde hat beschlossen, die Auszahlung für ihre Bürgerinnen und Bürger effizient über den GDA (Gemeindedienstleistungsverband) durchzuführen. Dazu wird es eine Gutschrift bei den nächst fälligen Müllgebühren geben. Jeder gebührenpflichtige Liegenschaftseigentümer, der Müllgebühren zu leisten hat, erhält den Zweckzuschuss.
Der GDA wird die Gebührenbremse bei den nächsten Abrechnungen im Jahr 2024 zur Auszahlung bringen. Ein entsprechender Hinweis auf die Gebührenbremse inkl. individuellem Betrag wird auf dem Vorschreibungsbeleg erscheinen.