Auszahlung des Jagdpachtes
Nach rechtskräftiger Bestimmung der Anteile des Jagdpachtschillings für die Genossenschaftsjagdgebiete Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und Stephanshart wird kundgemacht:
Termine:
- Ardagger Stift: 9.3.2025 von 9.30 bis 11 Uhr im Landgasthof Winter
- Kollmitzberg: 9.3.2025 von 9.30 bis 11.30 Uhr im Gasthof Alpenblick-Grünberger
- Stephanshart: 9.3.2025 von 9 bis 12 Uhr im Gasthaus Moser
- Ardagger Markt: 10.3.2025 von 9 bis 12 Uhr am Gemeindeamt Ardagger
Die Behebung des Jagdpachtes ist nach dem 1. Auszahlungstag innerhalb von 6 Monaten am Gemeindeamt möglich. D.h. Sie können Ihren Jagdpacht bis 11. September 2025 während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger beheben.
Bei Bekanntgabe der Bankverbindung ist eine Überweisung (abzüglich der Überweisungsspesen von € 7,--) möglich. Die Bekanntgabe der Bankverbindung hat bei der Marktgemeinde Ardagger zu erfolgen (auch telefonisch unter 07479/7312-14). Beträge unter der Bagatellgrenze von € 15,-- dürfen nicht überwiesen werden und sind nur durch Barbehebung am Gemeindeamt abzuholen.
Nicht abgeholte Beträge werden dem vom Jagdausschuss beschlossenen Verwendungszweck zugeführt.