Auszahlung der Jagdpacht
Nach rechtskräftiger Bestimmung der Anteile des Jagdpachtzinses für die Genossenschaftsjagdgebiete Ardagger Markt, Ardagger Stift, Kollmitzberg und Stephanshart wird kundgemacht:
Die Auszahlung der Jagdpacht ist ab dem 1. Auszahlungstag innerhalb von 6 Monaten am Gemeindeamt möglich. D.h. Sie können Ihre Jagdpacht bis 24.8.2026 während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt Ardagger beheben. Der Betrag kann ausschließlich vom Grundeigentümer selbst oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person entgegengenommen werden.
Termine:
- Ardagger Stift: 22.2.2026 von 9.30 bis 11 Uhr im Landgasthof Winter
- Kollmitzberg: 22.2.2026 von 9.30 bis 11.30 Uhr im Gasthof Alpenblick-Grünberger
- Stephanshart: 22.2.2026 von 9 bis 12 Uhr im Gasthaus Moser
- Ardagger Markt: 23.2.2026 von 9 bis 12 Uhr am Gemeindeamt Ardagger
Bei Bekanntgabe der Bankverbindung am Gemeindeamt unter T: 07479/7312-14 ist eine Überweisung möglich (abzüglich Überweisungsspesen € 7,--). Beträge unter der Bagatellgrenze von € 15,-- dürfen nicht überwiesen werden und sind nur durch Barbehebung am Gemeindeamt abzuholen. Nicht abgeholte Beträge werden dem vom Jagdausschuss beschlossenem Verwendungszweck zugeführt.
