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Änderung bei der Abrechnung der landwirtschaftlichen Besamungsbeihilfe
Für die Abrechnung der De-Minimis-Beihilfen im Bereich der Tierzucht (Besamungen) gilt künftig ein maximaler rückwirkender Abrechnungszeitraum von 12 Monaten. Die Einreichung der Abrechnungsunterlagen ist danach noch maximal drei Monate lang möglich.
Wir ersuchen daher alle Antragstellerinnen und Antragsteller, ihre Unterlagen zeitnah einzureichen, um eine fristgerechte Abwicklung sicherzustellen. Wichtig: Besamungsscheine aus Jahren vor 2025 müssen spätestens bis 30. Juni 2025 am Gemeindeamt abgegeben werden.