Abrechnung landwirtschaft- liche Besamungsbeihilfe
Es wird gebeten, die Besamungsscheine für die künstliche Befruchtung (Eigenbesamung) von Rindern für das Jahr 2025 bis spätestens 12. Dezember 2025 am Gemeindeamt Ardagger abzugeben, damit die Abrechnung und Auszahlung der landwirtschaftlichen Besamungsbeihilfe (de minimis) noch heuer durchgeführt werden kann.
Für die Abrechnung der De-Minimis-Beihilfen im Bereich der Tierzucht (Besamungen) gilt ein maximaler rückwirkender Abrechnungszeitraum von 12 Monaten.
