Impressionen Ardagger

Waldbrand - Verordnung Bezirk Amstetten

Auf Grund der warmen und trockenen Witterung ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Amstetten bereits eine starke Austrocknung eingetreten.

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Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher eine Waldbrandgefahr vor. In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Amstetten sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Anbei finden sie die Waldbrand-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Waldbrand-VO.pdf

Donnerstag, 01. August 2024