Vorsorgevollmacht & Erwachsenenschutz
rechtzeitig selbst bestimmen
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis, die man einer vertrauten Person gibt, damit sie wichtige Entscheidungen für einen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann zB wegen Krankheit oder Alter.
- Sie gilt nur, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.
- Man kann genau festlegen, wofür die Person entscheiden darf: etwa für Geldangelegenheiten, Verträge oder medizinische Fragen.
- So vermeidet man, dass ein Gericht eine fremde Person als Betreuer bestimmt.
- Man behält selbst die Kontrolle, indem man rechtzeitig bestimmt, wer im Notfall entscheidet.
Gibt es keine Vorsorgevollmacht, greift die Erwachsenenvertretung: Dann übernehmen nahe Angehörige oder – wenn das nicht möglich ist – eine vom Gericht bestellte Person. Der Vorteil der Vorsorgevollmacht: Man bestimmt selbst, wer für einen da ist.
Viele Infos zu diesen Themen erhalten sie bei der Infoveranstaltung am 16. Oktober. Details sie beiliegenden Flyer!