Volksbegehren von 22. bis 29. Juni 2020
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift für folgende Volksbegehren erklären:
- EURATOM-Ausstieg Österreichs
- Asyl europagerecht umsetzen
- Smoke – JA
- Smoke – NEIN
- Klimavolksbegehzren
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 29. Juni 2020 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (25. Mai 2020) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- AuslandsösterreicherInnen
Eintragungszeiten:
Die Eintragung für die Volksbegehren ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt möglich:
- MO, 22.6.2020 7 - 20 Uhr
- DI, 23.6.2020 7 - 20 Uhr
- MI, 24.6.2020 7 - 16 Uhr
- DO, 25.6.2020 7 - 16 Uhr
- FR, 26.6.2020 7 - 16 Uhr
- SA, 27.6.2020 8 - 12 Uhr
- MO, 29.6.2020 7 - 16 Uhr
Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen! Personen, die bereits im Vorhinein eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Eine Online-Eintragung ist mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte möglich! Infos: www.buergerkarte.atWeitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren
