Schwimmbadbefüllungen und –entleerungen
Zur Koordination von Schwimmbadbefüllungen und zur Vermeidung von Wasserknappheit ersuchen wir, geplante Befüllungen im Bereich der Gemeindewasserleitung mindestens eine Woche im Voraus am Gemeindeamt zu melden:
T: 07479/73 12
E: gemeinde@ardagger.gv.at
Alle übrigen WasserbezieherInnen ersuchen wir, sich direkt mit ihrer zuständigen Wassergenossenschaft in Verbindung zu setzen.
Entleerung
Das Wasser von Schwimmbädern darf nicht über den Bach oder den Regenwasserkanal entsorgt werden, da es zur Störung des empfindlichen Ökosystems der öffentlichen Gewässer (Fische, Krebse, etc.) kommen kann. Filterrückspül- und Reinigungswässer enthalten oft Chemikalien und sie sind daher in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation einzuleitet. Beckenwässer mit Aktivchlorgehalten unter 0,05 mg/l können auf dem eigenem Grund versickern oder in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
