Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes - Erweiterung Steinbruch beabsichtigt
Flächenwidmungsplanänderung liegt zur Einsichtnahme auf
Seit 2. Juni 2025 ist eine beabsichtigte Änderung des örtlichen Flächenwidmungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt: Der Steinbruch Odilia soll erweitert werden. Dafür ist eine Erweiterung der Widmung als Grünland-Mineralgewinnungsstätte erforderlich. Die Widmungsplanänderungen können auf der Gemeindehomepage auf www.ardagger.gv.at/amtstafel
Abbaukonzept liegt vor
Die Firma Hinterholzer, die den Steinbruch betreibt, hat neben dem Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung auch ein Konzept vorgelegt, um welche Abbaubereiche in weiterer Folge dann bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten angesucht werden soll. In diese Abbauplänen, auf denen sich hier viel „plastischer“ vorstellen kann, was beabsichtigt ist und wo jetzt schon abgebaut wird oder wurde, kann man ebenfalls online im Detail Einsicht nehmen: www.ardagger.gv.at/amtstafel
Kollmitzberger Granit- seit Jahrzehnten im Einsatz
Der Steinbruch Kollmitzberg existiert nun schon Jahrzehnte und war auch bereits in unterschiedlichsten Besitzverhältnissen. Seit einigen Jahren wird er von der Fa. Hinterholzer unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen betrieben und seither sind auch die erforderlichen Sprengungen gut dokumentiert und mit größtmöglicher Sorgfalt umgesetzt. Die Granitsteine werden vor allem für Steinmauern, für Steinsicherungen oder für den Wasserbau verwendet. Für den Abtransport über die Donau steht eine eigene Anlegestelle zur Verfügung. Unter der Bundesstraße gibt es eine Unterführung.
Kundmachung
Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 03/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis 14. Juli 2025 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Weitere Infos >> siehe Anhänge
FWP-Änderung Juni 2025.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
2,4 ha FÜR FLÄCHENWIDMUNG Kollmitzberg 11 2024-PL 02 2024 Flawid.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
2,0 ha ERWEITERUNG Kollmitzberg 02 2025-PL 03 2025 Bestand.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
2,4 ha FÜR FLÄCHENWIDMUNG Kollmitzberg 11 2024-PL 02 2024 Bestand.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
2b_auflistungaenderungen_2948.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
4a_SUP_Umweltbericht_2948.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
4b_fwabericht_2948.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
7a_Anhang_Gewinnungsbetriebsplan.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
7b_Anhang_UntersuchungsLufttechnik.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
7c_Anhang_Naturverträglichkeit.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
7d_Anhang_UntersuchungSchalltechnik.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
7e_UntersuchungSprengtechnik.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
2948_FWA_01.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025
FWP-Änderung Juni 2025_Beilage.pdf
Donnerstag, 05. Juni 2025