Impressionen Ardagger

Auflage der Änderung des Flächenwidmungsplanes - Erweiterung Steinbruch beabsichtigt

Flächenwidmungsplanänderung liegt zur Einsichtnahme auf

Seit 2. Juni 2025 ist eine beabsichtigte Änderung des örtlichen Flächenwidmungsplanes zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt: Der Steinbruch Odilia soll erweitert werden. Dafür ist eine Erweiterung der Widmung als Grünland-Mineralgewinnungsstätte erforderlich. Die Widmungsplanänderungen können auf der Gemeindehomepage auf www.ardagger.gv.at/amtstafel


Abbaukonzept liegt vor

Die Firma Hinterholzer, die den Steinbruch betreibt, hat neben dem Ansuchen um Flächenwidmungsplanänderung auch ein Konzept vorgelegt, um welche Abbaubereiche in weiterer Folge dann bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten angesucht werden soll. In diese Abbauplänen, auf denen sich hier viel „plastischer“ vorstellen kann, was beabsichtigt ist und wo jetzt schon abgebaut wird oder wurde, kann man ebenfalls online im Detail Einsicht nehmen: www.ardagger.gv.at/amtstafel


Kollmitzberger Granit- seit Jahrzehnten im Einsatz

Der Steinbruch Kollmitzberg existiert nun schon Jahrzehnte und war auch bereits in unterschiedlichsten Besitzverhältnissen. Seit einigen Jahren wird er von der Fa. Hinterholzer unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen betrieben und seither sind auch die erforderlichen Sprengungen gut dokumentiert und mit größtmöglicher Sorgfalt umgesetzt. Die Granitsteine werden vor allem für Steinmauern, für Steinsicherungen oder für den Wasserbau verwendet. Für den Abtransport über die Donau steht eine eigene Anlegestelle zur Verfügung. Unter der Bundesstraße gibt es eine Unterführung.


Kundmachung

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 03/2015 i.d.g.F., durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 2. Juni 2025 bis 14. Juli 2025 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Weitere Infos >> siehe Anhänge