Antraglose Arbeitnehmerveranlagung?
Die antraglose Arbeitnehmerveranlagung ist eine automatische Steuergutschrift durch das Finanzamt. Sie erfolgt ohne dass sie etwas machen müssen d.h. ohne eigenen Antrag, wenn im Vorjahr ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte (Lohn, Pension,...) bezogen wurden und keine zusätzlichen Absetzbeträge geltend gemacht werden.
Die automatische Veranlagung wird ab Juli des Folgejahres durchgeführt. Ergibt sich eine Gutschrift, wird diese direkt ausbezahlt. Entsteht keine Gutschrift, erfolgt keine Veranlagung. Automatisch berücksichtigt werden: Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie seit 2022 Öko-Sonderausgaben.
Wer Werbungskosten, Sonderausgaben, Familienbonus oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen möchte, sollte die Arbeitnehmerveranlagung selbst einreichen (zB über FinanzOnline).
