Impressionen Ardagger

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

Allgemeine Informationen

Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden. Vor der Eintragung sind die Nutzwerte durch ein Nutzwertgutachten einer Ziviltechnikerin/eines Ziviltechnikers oder einer Sachverständigen/eines Sachverständigen oder durch eine Entscheidung des Gerichts oder der Schlichtungsstelle neu zu ermitteln.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

Erforderliche Unterlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz