Energiebuchhaltung im öffentlichen Bereich bringt viele Vorteile!
Die Marktgemeinde Ardagger hat im Jahr 2013 mit der Energiebuchhaltung gestartet, welche auf Grund des NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 erforderlich ist. Der Vorteil einer erfolgreichen Energiebuchhaltung ist die Berechnung der tatsächlichen Strom- und Wärmeverbräuche der öffentlichen Gebäude, Anlagen und Straßenbeleuchtung. Darauf aufbauen können mögliche Optimierung im Bereich Heizen und Strom vorgenommen werden und somit Energie und Kosten gespart werden.
Insgesamt werden in 57 öffentlichen Objekte (Gemeindeamt, Kindergärten, Volksschule, Mittelschule, Feuerwehrhäuser, Musikheime) und öffentliche Anlagen (Kläranlage, Wasserversorgung, Straßenbeleuchtung, Pumpanlagen, Photovoltaikanlagen) die Energieverbrauchsdaten abgelesen. Die Ergebnisse der Energiebuchhaltung werden im Ausschuss „Umwelt und Energie“ besprochen.
Energieeffizienzrichtlinie EEDIII
Gebäude-Inventar lt. Richtlinie (EU) 2023/1791 " Energieeffizienzrichtlinie EEDIII "
Der Artikel 6 „Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen“ sieht in Absatz 5 vor, dass bis zum 11. Oktober 2025 ein Inventar über alle Gebäude, welche sich im öffentlichen Eigentum befinden oder genutzt werden, erstellt wird und dieses öffentlich zugänglich macht wird.
Das Inventar betrifft alle Gebäude welche beheizt und/oder gekühlt sind und eine Gesamtnutzfläche von mindestens 250m² aufweisen.
Gebäudeinventar-Auflistung
EEDIII Stand 26.6.2026
