Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Taufpate
Taufpatinnen/Taufpaten übernehmen moralisch-theologische Verpflichtungen gegenüber dem Täufling, nicht jedoch Verpflichtungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen. Ebenso entstehen keine Rechte (etwa Sorge- oder Besuchsrechte).
Letzte Aktualisierung: 21. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion