Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Eigenberechtigung
Sinnverwandter Begriff: Geschäftsfähigkeit
Letzte Aktualisierung: 17. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion