Impressionen Ardagger

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Angeklagter

Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion