Aufhebung der verpflichtenden Stallhaltung von Geflügel
Die Verordnung zur Stallpflicht von Geflügel wurde per 4.4.2026 aufgehoben.
Folgende Maßnahmen sind weiterhin einzuhalten:
- Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein.
- Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand.
- Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Abt. Veterinärangelegenheiten zu informieren.
Weitere Infos im Anhang.
Anschreiben.pdf
Dienstag, 07. April 2026
BEILAGE 1 Pflichten für Tierhalter und Tierhalterinnen.pdf
Dienstag, 07. April 2026
BEILAGE 2 AVN_20260402_AVN_2026_10.pdf
Dienstag, 07. April 2026
