Impressionen Ardagger

Aufhebung der verpflichtenden Stallhaltung von Geflügel

Die Verordnung zur Stallpflicht von Geflügel wurde per 4.4.2026 aufgehoben.

Folgende Maßnahmen sind weiterhin einzuhalten: 

  • Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt sein. 
  • Das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand.
  • Eine Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen. 
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. 
  • Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, Abt. Veterinärangelegenheiten zu informieren.

Weitere Infos im Anhang.