Vortrag: Erwachsenenschutzgesetz und Vorsorgevollmacht
Dienstag, 18. April 2023 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Alle erwachsenen Menschen treffen eigene Entscheidungen. Dazu müssen sie handlungsfähig und entscheidungsfähig sein. Aus unterschiedlichen Gründen können manche Personen jedoch ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Dann kann eine Erwachsenenvertretung helfen, um Nachteile für diese Person zu vermeiden. Das Erwachsenenschutzgesetz stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt. Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit bleiben lange und umfassend erhalten.
Der Vortrag bietet einen Überblick über die 4 Optionen der Vertretung: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisammensein.