Wie kann ich wählen?
- Die Übersendung der Wählerverständigung erfolgt gleichzeitig mit der Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten.
- Das Rücksendekuvert kann bis FR, 29. Mai 2026, 12 Uhr, per Post, durch Boten oder persönlich an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.
- Nur im Falle, dass nicht alle Briefwahlkarten bei der Gemeindewahlbehörde einlangen, ist das Wahllokal am Gemeindeamt am 31. Mai 2026 von 10 bis 12 Uhr geöffnet.
Noch Fragen?
Infos zur NÖ Landarbeiterkammerwahl erhalten Sie am Gemeindeamt.