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Waldbrandverordnung 2026 im Bezirk Amstetten

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten hat aufgrund der aktuellen Witterung eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese gilt ab sofort bis auf Widerruf im gesamten Verwaltungsbezirk.

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Im Wald und in Waldnähe sind brandgefährliche Handlungen streng verboten, insbesondere:

  • Feuer entzünden oder unterhalten
  • Rauchen
  • Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern oder Glas (Brennglaswirkung)
  • Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

Als Waldnähe gelten auch Bereiche, in denen sich ein Feuer durch Wind oder Bodenbeschaffenheit leicht auf den Wald ausbreiten kann. Wichtig: Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Weitere Infos > im Anhang.

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und Einhaltung der Vorschriften.


Waldbrand-Gefahr 28.4.26_.pdf

Dienstag, 14. Juli 2026

Waldbrand-Gefahr 28.4.26.pdf

Dienstag, 14. Juli 2026

Waldbrand-VO 22.4.26.pdf

Dienstag, 14. Juli 2026