Volksbegehren von 18. bis 25. Jänner 2021
Tierschutzvolksbegehren, Impf-Freiheit & Ethik für Alle
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der Volksbegehren „Tierschutzvolksbegehren", „Impf-Freiheit" und „Ethik für Alle" Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 25. Jänner 2021 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (14. Dezember 2020) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- AuslandsösterreicherInnen
Personen, die bereits im Vorhinein eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger möglich:
- MO, 18.1.2021: 7 - 20 Uhr
- DI, 19.1.2021: 7 - 20 Uhr
- MI, 20.1.2021: 7 - 16 Uhr
- DO, 21.1.2021: 7 - 16 Uhr
- FR, 22.1.2021: 7 - 16 Uhr
- SA, 23.1.2021: 8 - 12 Uhr
- MO, 25.1.2021: 7 - 16 Uhr
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren