Impressionen Ardagger

Günstigerer Strom ab April 2026 für einkommensschwache Haushalte

Mit 1. April 2026 gibt es eine neue Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen beim Strompreis.

Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei die Prüfung und Abwicklung. Begünstigte Haushalte erhalten nach Bewilligung einen gedeckelten Strompreis:

  • 6 Cent pro kWh
  • gültig für bis zu 2.900 kWh pro Jahr
  • zusätzlicher Zuschuss für größere Haushalte

Der Sozialtarif wird direkt über den Stromanbieter auf der Rechnung berücksichtigt.


Wer hat Anspruch?
Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere:

  • mit bestehender Befreiung vom ORF-Beitrag
  • oder nach Prüfung durch die OBS (auf Antrag)

Wie kann ich diesen Tarif beantragen?

  1. online auf:  https://www.obs.at/befreiung
  2. Formulare erhalten sie auch am Gemeindeamt.

Mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag können Sie nun zusätzlich bei den Strom-Kosten sparen. Sie haben damit Anspruch auf den Sozialtarif für Strom (gesetzlich gedeckelter Energiepreis innerhalb des bestehenden Strom-Vertrags) – ausgenommen Studierende. Gemeinsam führen der Strom-Sozialtarif (Energiepreisdeckel) und eine EAG-Kosten-Befreiung (Entfall eines Netzkosten-Anteils) zu einer spürbaren Entlastung Ihrer gesamten Strom-Kosten. Zudem können Sie bei der OBS nun auch eine Feststellung der Unterstützungswürdigkeit nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) beantragen. Damit erhalten Sie einen amtlichen Bescheid als „schutzbedürftiger“, „einkommensschwacher“ oder „förderungswürdiger“ Haushalt. Dieser Bescheid kann bei anderen Stellen als Nachweis dienen, etwa für bestimmte Unterstützungen oder Förderungen im Energiebereich.