Die Videoaufzeichnungen dienen ausschließlich dazu, Fehlverhalten im Anlassfall nachvollziehen zu können. Eine Einsicht erfolgt nur bei Bedarf und ausschließlich durch befugtes Personal des Gemeindeamtes, das zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Die Daten werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht und streng nach den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
Hinweistafeln in den entsprechenden Bereichen zur Videoüberwachung werden rechtzeitig angebracht.
Der Marktgemeinde Ardagger ist ein offenes Schulhaus ein großes Anliegen. Gleichzeitig soll durch klare Regeln, Ordnung und ein hohes Maß an Sicherheit ein gutes Umfeld für alle gewährleistet werden.
Videoüberwachung Schulzentrum: rechtliche Kurzerklärung
- Zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Sicherheit, Schutz vor Vandalismus)
- Verhältnismäßig: es werden nur notwendige Bereiche überwacht
- Verboten: sensible Bereiche (zB Klassenräume, Sanitäranlagen)
- Hinweispflicht: „Videoüberwacht“-Schilder sind verpflichtend
- Speicherdauer: so kurz wie möglich (max. 72 Stunden)
- Zugriff: nur befugte Personen
- Rechte: Auskunft, Löschung, Beschwerde bei Datenschutzbehörde