Ein neues Studienjahr bringt für viele junge Menschen einen wichtigen Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Neben der Wahl des Studiums, dem Umzug in eine neue Stadt oder dem Start an einer Universität oder Fachhochschule sollte dabei auch der Krankenversicherungsschutz geklärt sein. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet Studierenden verschiedene Möglichkeiten, auch während des Studiums gut und leistbar versichert zu sein.
Kostenlose Mitversicherung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann während des Studiums weiterhin kostenlos bei den Eltern mitversichert sein. Eine Mitversicherung als Kind ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich, wenn Familienbeihilfe bezogen wird. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, ist ein Nachweis über das Studium erforderlich. Ab dem zweiten Studienjahr muss zusätzlich ein entsprechender Studienerfolg aus dem vorangegangenen Studienjahr nachgewiesen werden. Dieser liegt bei mindestens acht positiven Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkten.
Begünstigte Selbstversicherung für Studierende: Für Studierende, die nicht mehr kostenlos mitversichert werden können und über keine andere Krankenversicherung verfügen, bietet die ÖGK eine begünstigte Selbstversicherung an. Damit besteht ein umfassender Krankenversicherungsschutz und notwendige medizinische Leistungen können auch während des Studiums in Anspruch genommen werden. Der monatliche Beitrag beträgt 78,84 Euro (Stand: 2026).
Voraussetzungen für die begünstigte Selbstversicherung sind unter anderem:
- ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- ein günstiger Studienerfolg im Sinne des Studienförderungsgesetzes,
- keine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im In- oder Ausland.
Der Antrag kann während des Studiums in jedem Bundesland bei der ÖGK gestellt werden. Das ist entweder mit einem ausgefüllten Antragsformular oder online mit ID Austria möglich.
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: Wer neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, kann für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anstelle der Selbstversicherung für Studierende eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung abschließen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 Euro pro Monat. Der monatliche Beitrag beträgt 83,49 Euro (Stand: 2026). Damit besteht sowohl eine Kranken- als auch eine Pensionsversicherung.
ÖGK-Tipp: Versicherungsschutz rechtzeitig klären: Gerade beim Start ins Studium oder beim Wechsel von Schule zu Studium lohnt es sich, den eigenen Versicherungsschutz rechtzeitig zu überprüfen. Die Selbstversicherung kann unmittelbar an eine zuvor beendete Krankenversicherung oder Mitversicherung anschließen, wenn der Antrag innerhalb von sechs Wochen bei der ÖGK einlangt. Andernfalls beginnt die Versicherung grundsätzlich mit dem Tag nach dem Einlangen des Antrags.
Auch wer ein Studium oder eine Ausbildung im Ausland plant, sollte sich rechtzeitig bei der ÖGK über die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes und den jeweiligen Leistungsumfang informieren.
Alle Informationen sowie Informationsbroschüren zur Selbstversicherung für Studierende stehen zum Download unter Selbstversicherung für Studierende zur Verfügung.