Fahrverbot am Donau-Treppelweg

Treppelweg

Bitte Beachten! Am Treppelweg entlang der Donau – vom Schatzkastl stromaufwärts – gilt ein allgemeines Fahrverbot. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu unberechtigten Zufahrten gekommen ist, wird dieser Bereich künftig auch verstärkt von der Polizei kontrolliert. In letzter Zeit wurden übrigens auch gezielte Täuschungen und Umgehungen mit nachgeahmten Berechtigungskarten beobachtet.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind

  • Grundeigentümer, Bewirtschafter und Pächter zur Bewirtschaftung ihrer Grundstücke
  • Fischereikarteninhaber sowie Revierjäger in Ausübung ihrer Tätigkeit
  • Aufsichtsorgane
  • Feuerwehr, Einsatzorganisationen und Behörden

Landwirte benötigen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Arbeitseinsatz keinen Berechtigungsschein. Wird jedoch mit einem PKW zur Bewirtschaftung eines Grundstückes zugefahren, ist eine Berechtigungskarte erforderlich.

Die Berechtigungskarten werden von viadonau für eine gewisse Dauer ausgestellt. Der Antrag kann am Gemeindeamt Ardagger oder direkt bei viadonau gestellt werden.

Kontakt: 
DI Markus Hofbauer
T:  050/ 4321-4009
E: markus.hofbauer@viadonau.org

HinweisBitte Fahrzeuge bei den gekennzeichneten Parkmöglichkeiten zu Beginn des Treppelweges abstellen und den Treppelweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad nutzen. Das Fahrverbot dient vor allem dazu, ein gutes Miteinander zwischen Erholungssuchenden, Bewirtschaftern und anderen Nutzern des Donau-Treppelweges zu ermöglichen.