Vom Fahrverbot ausgenommen sind
- Grundeigentümer, Bewirtschafter und Pächter zur Bewirtschaftung ihrer Grundstücke
- Fischereikarteninhaber sowie Revierjäger in Ausübung ihrer Tätigkeit
- Aufsichtsorgane
- Feuerwehr, Einsatzorganisationen und Behörden
Landwirte benötigen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Arbeitseinsatz keinen Berechtigungsschein. Wird jedoch mit einem PKW zur Bewirtschaftung eines Grundstückes zugefahren, ist eine Berechtigungskarte erforderlich.
Die Berechtigungskarten werden von viadonau für eine gewisse Dauer ausgestellt. Der Antrag kann am Gemeindeamt Ardagger oder direkt bei viadonau gestellt werden.
Kontakt:
DI Markus Hofbauer
T: 050/ 4321-4009
E: markus.hofbauer@viadonau.org
Hinweis: Bitte Fahrzeuge bei den gekennzeichneten Parkmöglichkeiten zu Beginn des Treppelweges abstellen und den Treppelweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad nutzen. Das Fahrverbot dient vor allem dazu, ein gutes Miteinander zwischen Erholungssuchenden, Bewirtschaftern und anderen Nutzern des Donau-Treppelweges zu ermöglichen.