Kostenträger

Allgemeine Informationen

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Durch das "Allspartenservice" können Anträge bei jeder Dienststelle des jeweiligen Sozialversicherungsträgers (SV) eingebracht werden. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Zuständige Stelle

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

Rechtsgrundlagen

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Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz