Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Informationen

Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

Voraussetzungen

Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die

  • ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
  • einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen

Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:

  • die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
  • es muss eine soziale Notlage bestehen.

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen

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Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz