Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten
Allgemeine Informationen
Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.
Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem
- Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung),
- Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung),
- Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen),
- geförderte Darlehen,
- Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung.
Fristen
In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund sollte man sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.
Zuständige Stelle
- das jeweilige Amt der Landesregierung
- die Landesstellen des Sozialministeriumservice (SMS)
Zusätzliche Informationen
Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.
Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bieten:
- die Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes
- die Landesstellen des Sozialministeriumservice (SMS)
- das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.