Kanalanschluss
Die Eigentümer von Liegenschaften oder Bauwerken oder Bauwerber,
 die zum Anschluß an die öffentliche Kanalanlage verpflichtet sind,
 haben Gebäude mit Abwasseranfall mit der öffentlichen Kanalanlage in
 Verbindung zu bringen. Der Hauskanal mitsamt dem Anschluß an die
 Anschlußleitung ist auf Kosten des
 Liegenschaftseigentümers (Bauwerbers) nach den näheren Bestimmungen
 der NÖ Bauordnung herzustellen.
AntragaufKanalanschluss.pdf
Mittwoch, 26. Januar 2022
