Impressionen Ardagger

Vereine in der Marktgemeinde Ardagger

Ardagger Aktiv Club Verein
Bäuerinnen Ardagger Markt Verein
Bäuerinnen Ardagger Stift Verein
Bäuerinnen Kollmitzberg Verein
Bäuerinnen Stephanshart Verein
Bauernbund Ardagger Markt Verein
Bauernbund Ardagger Stift Verein
Bauernbund Kollmitzberg Verein
Bauernbund Stephanshart Verein
Definitiv-Orange Watersports, WSC Verein
Dominus Turris Verein
Dorferneuerung Kollmitzberg Verein
Dorferneuerungsverein Ardagger Markt Verein
EMIL Ardagger Verein
Faschingsverein MA-ST-KO-ST Verein
FPÖ Ardagger Verein
Freiwillige Feuerwehr Ardagger Markt Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Kollmitzberg Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Stefanshart Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Stift Ardagger Freiwillige Feuerwehr
Gesunde Gemeinde Ardagger Verein
Imkerverein Stephanshart & Umgebung Verein
Jagdgenossenschaft Stephanshart Verein
Jagdgesellschaft Ardagger Markt Verein
Jagdgesellschaft Ardagger Stift Verein
Jagdgesellschaft Kollmitzberg Verein
Jagdhornbläsergruppe Ardagger Verein
Jagdverein Mostviertel Verein
JVP Kollmitzberg Verein
Katholisches Bildungswerk Ardagger Verein
KIMST'A - Kulturverein Stift Ardagger Verein
Kirchenchor Ardagger Markt Verein
Kirchenchor Ardagger Stift Verein
Kirchenchor Kollmitzberg Verein
Kirchenchor Stephanshart Verein
Kriegsopfer- und Behindertenverband Stephanshart und Umgebung Verein
Kulturkreis Stephanshart Verein
Kunststation Kollmitzberg Verein
Landjugend Ardagger Verein
Landjugend Stephanshart Verein
Landjugend Viehdorf - Ardagger - St.Georgen Verein
Most4tel Linedancer Verein
Musikverein Ardagger Markt Verein
Musikverein Kollmitzberg Verein
Musikverein Stephanshart Verein
Musikverein Stift Ardagger Verein
ÖAAB Ardagger Markt Verein
ÖAAB Kollmitzberg Verein
ÖAAB Stephanshart Verein
ÖKB Stephanshart und Umgebung Verein
ÖVP Ardagger Markt Verein
ÖVP Ardagger Stift Verein
ÖVP Kollmitzberg Verein
ÖVP Stephanshart Verein
Pensionistenverband, Ortsgruppe Neustadtl-Ardagger Verein
Perchtenverein Black Demons of Darkness Verein
Reitstall Leimer Verein
Reitstall Small Vallay Ranch Verein
Reitverein Neustadtl/Kollmitzberg Verein
SCU Ardagger/USV Viehdorf - Fußball Verein
Senioren Ardagger Markt Verein
Senioren Ardagger Stift Verein
Senioren Kollmitzberg Verein
Senioren Stephanshart Verein
SPÖ Ardagger Verein
Sportunion Ardagger Verein
Stifta Geig´nmusi Verein
Theatergruppe LILO Ardagger Stift Verein
Theatergruppe Stephanshart Verein
Tipi-Lager Verein
Union Motorsportclub Ardagger Verein
Union Tennis Club Ardagger Verein
Verein Minihofladen Stephanshart Verein
Voltigier- und Reitverein Ardagger Blaschke Verein
Wirtschaftsbund Ardagger Verein
Wirtschaftsbund Stephanshart Verein

Vereinsauflösung – freiwillig

Allgemeine Informationen

Wenn ein Verein sich freiwillig auflöst, ist dieser Beschluss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen anzuzeigen.

Voraussetzungen

Achtung

Unter welchen Voraussetzungen sich ein Verein freiwillig auflösen kann und was in diesem Fall mit dem Vereinsvermögen zu geschehen hat, bestimmen die Vereinsstatuten.

Ist noch eine Abwicklung bestehender Geschäfte, z.B. die Beendigung eines Mietverhältnisses, notwendig, wird dies durch die Abwicklerin/den Abwickler erledigt.

Fristen

Der Beschluss der Vereinsauflösung sowie die erforderlichen Angaben über die mit der Abwicklung eines eventuellen Vermögens betrauten Personen sind innerhalb von vier Wochen nach der Auflösung zu melden.

Die Abwicklerin/der Abwickler muss die Beendigung der Abwicklung der Vereinsbehörde unverzüglich mitteilen.

Ist eine Abwicklung nicht erforderlich, müssen die Eintragung der freiwilligen Auflösung im Vereinsregister und die anderen, zu diesem Zeitpunkt aktuell gewesenen Registerdaten noch ein Jahr nach Eintragung der Auflösung allgemein abfragbar bleiben.

Zuständige Stelle

Die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Auflösung erfolgen kann, bestimmen die Vereinsstatuten.

Der Beschluss ist der zuständigen Vereinsbehörde von den in den Statuten dazu vorgesehenen organschaftlichen Vertreterinnen/Vertretern unter Beifügung ihres Namens und ihrer Funktion sowie unter Angabe des Datums der freiwilligen Auflösung zu melden.

Falls Vermögen vorhanden ist, sind auch das Erfordernis der Abwicklung sowie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Zustellanschrift und Beginn der Vertretungsbefugnis einer bestellten Abwicklerin/eines bestellten Abwicklers der Vereinsbehörde mitzuteilen.

Die mit der Abwicklung betraute Person hat das Vereinsvermögen zu verwalten und zu verwerten sowie die noch laufenden Geschäfte zu beenden, Forderungen des Vereins einzuziehen und die Gläubigerinnen/die Gläubiger des Vereins zu befriedigen.

Erforderliche Unterlagen

Die "Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung" muss statutenmäßig unterfertigt, d.h. von den organschaftlichen Vertreterinnen/den organschaftlichen Vertretern eigenhändig unterschrieben werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die freiwillige Vereinsauflösung an.

Zusätzliche Informationen

Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Ist eine Abwicklung erforderlich, verliert der Verein seine Rechtsfähigkeit jedoch erst mit Eintragung der Beendigung der Abwicklung im Vereinsregister.

Hinweis

Ein Verein kann auch durch die Vereinsbehörde mit Bescheid aufgelöst werden. Dies erfolgt dann, wenn der Verein gegen Strafgesetze verstößt, seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht (z.B. wenn längere Zeit keine Vereinstätigkeit ausgeübt wird). Nähere Informationen zum Thema "Vereinsauflösung – behördlich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Vereinswesen – Freiwillige Auflösung (→ BMI)

Rechtsgrundlagen

§§ 28 und 30 Vereinsgesetz (VerG)

Zum Formular

Anzeige der freiwilligen Vereinsauflösung

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres