Impressionen Ardagger

Vereine in der Marktgemeinde Ardagger

Ardagger Aktiv Club Verein
Bäuerinnen Ardagger Markt Verein
Bäuerinnen Ardagger Stift Verein
Bäuerinnen Kollmitzberg Verein
Bäuerinnen Stephanshart Verein
Bauernbund Ardagger Markt Verein
Bauernbund Ardagger Stift Verein
Bauernbund Kollmitzberg Verein
Bauernbund Stephanshart Verein
Definitiv-Orange Watersports, WSC Verein
Dominus Turris Verein
Dorferneuerung Kollmitzberg Verein
Dorferneuerungsverein Ardagger Markt Verein
EMIL Ardagger Verein
Faschingsverein MA-ST-KO-ST Verein
FPÖ Ardagger Verein
Freiwillige Feuerwehr Ardagger Markt Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Kollmitzberg Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Stefanshart Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Stift Ardagger Freiwillige Feuerwehr
Gesunde Gemeinde Ardagger Verein
Imkerverein Stephanshart & Umgebung Verein
Jagdgenossenschaft Stephanshart Verein
Jagdgesellschaft Ardagger Markt Verein
Jagdgesellschaft Ardagger Stift Verein
Jagdgesellschaft Kollmitzberg Verein
Jagdhornbläsergruppe Ardagger Verein
Jagdverein Mostviertel Verein
JVP Kollmitzberg Verein
Katholisches Bildungswerk Ardagger Verein
KIMST'A - Kulturverein Stift Ardagger Verein
Kirchenchor Ardagger Markt Verein
Kirchenchor Ardagger Stift Verein
Kirchenchor Kollmitzberg Verein
Kirchenchor Stephanshart Verein
Kriegsopfer- und Behindertenverband Stephanshart und Umgebung Verein
Kulturkreis Stephanshart Verein
Kunststation Kollmitzberg Verein
Landjugend Ardagger Verein
Landjugend Stephanshart Verein
Landjugend Viehdorf - Ardagger - St.Georgen Verein
Most4tel Linedancer Verein
Musikverein Ardagger Markt Verein
Musikverein Kollmitzberg Verein
Musikverein Stephanshart Verein
Musikverein Stift Ardagger Verein
ÖAAB Ardagger Markt Verein
ÖAAB Kollmitzberg Verein
ÖAAB Stephanshart Verein
ÖKB Stephanshart und Umgebung Verein
ÖVP Ardagger Markt Verein
ÖVP Ardagger Stift Verein
ÖVP Kollmitzberg Verein
ÖVP Stephanshart Verein
Pensionistenverband, Ortsgruppe Neustadtl-Ardagger Verein
Perchtenverein Black Demons of Darkness Verein
Reitstall Leimer Verein
Reitstall Small Vallay Ranch Verein
Reitverein Neustadtl/Kollmitzberg Verein
SCU Ardagger/USV Viehdorf - Fußball Verein
Senioren Ardagger Markt Verein
Senioren Ardagger Stift Verein
Senioren Kollmitzberg Verein
Senioren Stephanshart Verein
SPÖ Ardagger Verein
Sportunion Ardagger Verein
Stifta Geig´nmusi Verein
Theatergruppe LILO Ardagger Stift Verein
Theatergruppe Stephanshart Verein
Tipi-Lager Verein
Union Motorsportclub Ardagger Verein
Union Tennis Club Ardagger Verein
Verein Minihofladen Stephanshart Verein
Voltigier- und Reitverein Ardagger Blaschke Verein
Wirtschaftsbund Ardagger Verein
Wirtschaftsbund Stephanshart Verein

Vertretung des Vereins

Allgemeine Informationen

Die organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter sind zur Vertretung des Vereins nach außen befugt und/oder zeichnungsberechtigt. Das ist eine der Hauptaufgaben des Leitungsorgans

Achtung

Es müssen jedoch nicht alle Mitglieder des Leitungsorgans auch organschaftliche Vertreterinnen/Vertreter des Vereins sein. Wer zur Vertretung des Vereins berechtigt ist, wird in den Statuten festgelegt.

Die erstmalige Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (Personen, die für den Verein vertretungsbefugt und/oder zeichnungsberechtigt sind) kann vor Entstehung des Vereins oder nach der Entstehung des Vereins erfolgen. Werden die organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter erst nach der Entstehung des Vereins bestellt, muss dies innerhalb eines Jahres erfolgen. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden.

Jede weitere Bestellung organschaftlicher Vertreterinnen/Vertreter gemäß der in den Statuten festgelegten Intervalle ("Funktionsperiode") ist ebenfalls der Vereinsbehörde bekannt zu geben – auch wenn die bisherigen organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter wiederbestellt werden.

Voraussetzungen

Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei Personen bestehen.

Besteht das Leitungsorgan nur aus zwei Personen, müssen diese ihre Entscheidungen einstimmig fällen.

Fristen

Die erstmalige Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter muss innerhalb eines Jahres ab Entstehung des Vereins erfolgen, wobei die Behörde innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Wahl informiert werden muss.

Hat ein Verein nicht innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung organschaftliche Vertreterinnen/organschaftliche Vertreter bestellt, wird er von der Vereinsbehörde aufgelöst. Um eine behördliche Vereinsauflösung zu vermeiden, kann in begründeten Fällen eine Fristverlängerung zur Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter beantragt werden.

Von jeder weiteren Bestellung organschaftlicher Vertreterinnen/Vertreter muss die Behörde innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Wahl informiert werden. Die Nichtmeldung stellt eine strafbare Verwaltungsübertretung dar.

Zuständige Stelle

Die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Die vom Verein erstmalig bestellten organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter sind der Vereinsbehörde entweder anlässlich der Anzeige der Vereinserrichtung oder innerhalb eines Jahres ab der Entstehung des Vereins schriftlich – innerhalb von vier Wochen nach der Wahl – anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (Wahlanzeige) mit folgenden Angaben pro Person:
    • Statutengemäße Funktion
    • Vor- und Zuname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Zustellanschrift
    • Beginn der Vertretungsbefugnis

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Anzeige der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter an.

Zusätzliche Informationen

Ein Vereinsregisterauszug mit den aktualisierten Daten kann bei Bedarf online abgefragt (gebührenfrei) oder bei der Behörde beantragt (gebührenpflichtig) werden.

Neben der Neu-/Wiederbestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter muss auch eine Änderung der Zustellanschrift des Vereins der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt werden.

Die Bekanntgabe einer Namens- oder Adressänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.

Weiterführende Links

Vereinswesen – Anleitung zur Vereinsgründung (→ BMI)

Rechtsgrundlagen

§§ 2 und 14 Vereinsgesetz (VerG)

Zum Formular

Anzeige der Bestellung der organschaftlichen Vertreterinnen/Vertreter (Wahlanzeige)

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres