Impressionen Ardagger

Vereine in der Marktgemeinde Ardagger

Ardagger Aktiv Club Verein
Bäuerinnen Ardagger Markt Verein
Bäuerinnen Ardagger Stift Verein
Bäuerinnen Kollmitzberg Verein
Bäuerinnen Stephanshart Verein
Bauernbund Ardagger Markt Verein
Bauernbund Ardagger Stift Verein
Bauernbund Kollmitzberg Verein
Bauernbund Stephanshart Verein
Definitiv-Orange Watersports, WSC Verein
Dominus Turris Verein
Dorferneuerung Kollmitzberg Verein
Dorferneuerungsverein Ardagger Markt Verein
EMIL Ardagger Verein
Faschingsverein MA-ST-KO-ST Verein
FPÖ Ardagger Verein
Freiwillige Feuerwehr Ardagger Markt Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Kollmitzberg Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Stefanshart Freiwillige Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Stift Ardagger Freiwillige Feuerwehr
Gesunde Gemeinde Ardagger Verein
Imkerverein Stephanshart & Umgebung Verein
Jagdgenossenschaft Stephanshart Verein
Jagdgesellschaft Ardagger Markt Verein
Jagdgesellschaft Ardagger Stift Verein
Jagdgesellschaft Kollmitzberg Verein
Jagdhornbläsergruppe Ardagger Verein
Jagdverein Mostviertel Verein
JVP Kollmitzberg Verein
Katholisches Bildungswerk Ardagger Verein
KIMST'A - Kulturverein Stift Ardagger Verein
Kirchenchor Ardagger Markt Verein
Kirchenchor Ardagger Stift Verein
Kirchenchor Kollmitzberg Verein
Kirchenchor Stephanshart Verein
Kriegsopfer- und Behindertenverband Stephanshart und Umgebung Verein
Kulturkreis Stephanshart Verein
Kunststation Kollmitzberg Verein
Landjugend Ardagger Verein
Landjugend Stephanshart Verein
Landjugend Viehdorf - Ardagger - St.Georgen Verein
Most4tel Linedancer Verein
Musikverein Ardagger Markt Verein
Musikverein Kollmitzberg Verein
Musikverein Stephanshart Verein
Musikverein Stift Ardagger Verein
ÖAAB Ardagger Markt Verein
ÖAAB Kollmitzberg Verein
ÖAAB Stephanshart Verein
ÖKB Stephanshart und Umgebung Verein
ÖVP Ardagger Markt Verein
ÖVP Ardagger Stift Verein
ÖVP Kollmitzberg Verein
ÖVP Stephanshart Verein
Pensionistenverband, Ortsgruppe Neustadtl-Ardagger Verein
Perchtenverein Black Demons of Darkness Verein
Reitstall Leimer Verein
Reitstall Small Vallay Ranch Verein
Reitverein Neustadtl/Kollmitzberg Verein
SCU Ardagger/USV Viehdorf - Fußball Verein
Senioren Ardagger Markt Verein
Senioren Ardagger Stift Verein
Senioren Kollmitzberg Verein
Senioren Stephanshart Verein
SPÖ Ardagger Verein
Sportunion Ardagger Verein
Stifta Geig´nmusi Verein
Theatergruppe LILO Ardagger Stift Verein
Theatergruppe Stephanshart Verein
Tipi-Lager Verein
Union Motorsportclub Ardagger Verein
Union Tennis Club Ardagger Verein
Verein Minihofladen Stephanshart Verein
Voltigier- und Reitverein Ardagger Blaschke Verein
Wirtschaftsbund Ardagger Verein
Wirtschaftsbund Stephanshart Verein

Vereinsregister – Auskunft, Abfrage

Allgemeine Informationen

Im lokalen Vereinsregister halten die Vereinsbehörden die in ihrem örtlichen Wirkungsbereich ansässigen Vereine evident und übermitteln dem Bundesministerium für Inneres für das Zentrale Vereinsregister (ZVR) die entsprechenden Daten.

Jede Bürgerin/jeder Bürger kann über die Daten eines eindeutig bestimmbaren Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, Auskunft verlangen (Vereinsregisterauszug). Sogenannte Sammel- oder Verknüpfungsanfragen sind unzulässig.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Vereinsregisterauszug online gebührenfrei erstellen zu lassen.

Abfragen aus dem Vereinsregister können auch dann durchgeführt werden, wenn der genaue Wortlaut des Vereinsnamens oder die ZVR-Zahl des Vereins nicht bekannt sind. Damit soll eine wesentliche Vereinfachung der Abfragen sichergestellt werden. Sammel- oder Verknüpfungsanfragen sind weiterhin unzulässig.

Von der örtlich zuständigen Vereinsbehörde können gegen Kostenersatz auch Abschriften (Kopien oder Ausdrucke) der Statuten für jedermann hergestellt werden.

Der Vereinsregisterauszug gibt Auskunft über den rechtlichen Status eines Vereins und seine aktuellen Vertretungsverhältnisse. Je nach vorliegenden Voraussetzungen seitens der Antragstellerin/des Antragstellers werden im Vereinsregisterauszug unterschiedliche Daten bekannt gegeben.

Es werden drei Auskunftsebenen unterschieden:

  • "Normaler" Vereinsregisterauszug:
    • Örtlich zuständige Vereinsbehörde 
    • Name des Vereins
    • ZVR-Zahl des Vereins
    • Datum der Entstehung des Vereins
    • Sitz und Zustellanschrift des Vereins
    • Statutenmäßige Regelung der Vertretung des Vereins
    • Funktion sowie Vor- und Zuname der organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter (bzw. bis zu deren Bestellung: Vor- und Zuname der Gründerinnen/Gründer)
    • Beginn der Vertretungsbefugnis der organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter und statutenmäßige Dauer ihrer Funktionsperiode
    • Gegebenenfalls Mitteilung der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers gemäß § 22 Abs 5 VerG
    • Gegebenenfalls die freiwillige Auflösung oder die rechtskräftige behördliche Auflösung des Vereins
    • Gegebenenfalls die Abwicklung oder Nachabwicklung nach Vereinsauflösung sowie der Vor- und Zuname der Abwicklerin/des Abwicklers und den Beginn der Vertretungsbefugnis
    • Gegebenenfalls die Beendigung der Abwicklung oder Nachabwicklung
  • "Erweiterter" Vereinsregisterauszug: zusätzlich
    • Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift der organschaftlichen Vertreterinnen/organschaftlichen Vertreter (bzw. bis zu deren Bestellung: Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift der Gründerinnen/Gründer)
    • Gegebenenfalls Geburtsdatum, Geburtsort und Zustellanschrift der Abwicklerin/des Abwicklers
    • Bestimmte historische Daten
  • "Vollständiger" Vereinsregisterauszug: zusätzlich
    • Das Bestehen einer Auskunftssperre
    • Alle historischen Daten

Voraussetzungen

  • Für einen "normalen" Vereinsregisterauszug:
    • Keine, der Antrag kann auch ohne Begründung gestellt werden
  • Für einen "erweiterten" Vereinsregisterauszug:
    • Ausdrückliches Verlangen
    • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
    • Nachweis der Identität
  • Für einen "vollständigen" Vereinsregisterauszug:
    • Dieser kann nur vom betreffenden Verein selbst beantragt werden

Zuständige Stelle

Abschriften (Kopien oder Ausdrucke) der Statuten können nur von der örtlich zuständigen Vereinsbehörde hergestellt werden. Bei Anträgen zu historischen Vereinsdaten empfiehlt es sich, die örtlich zuständige Vereinsbehörde zu kontaktieren.

Verfahrensablauf

Ein Vereinsregisterauszug über die Daten eines eindeutig bestimmbaren Vereins, für den keine Auskunftssperre besteht, kann schriftlich oder persönlich bei einer der zuständigen Stellen angefordert werden.

Je nach vorliegenden Voraussetzungen seitens der Antragstellerin/des Antragstellers werden im Vereinsregisterauszug unterschiedliche Daten in drei Auskunftsebenen bekannt gegeben.

Bei Online-Einzelabfragen aus dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) können Sie einen Verein nach seinem Namen, seiner ZVR-Zahl oder auch Teilen des Vereinsnamens (allenfalls ergänzt durch die Angabe des Vereinssitzes) suchen und erhalten gebührenfrei einen "normalen" Vereinsregisterauszug.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Einzelabfrage:
    Es sind keine Unterlagen erforderlich. Die Abfrage erfolgt über die Eingabe der ZVR-Zahl oder des genauen Vereinsnamens oder Teilen des Vereinsnamens (allenfalls ergänzt durch die Angabe des Vereinssitzes).
  • Persönlicher Antrag:
    • Für den "normalen" Vereinsregisterauszug:
      • Keine Unterlagen erforderlich
    • Für den "erweiterten" Vereinsregisterauszug:
  • Schriftlicher Antrag:
    • Für den "normalen" Vereinsregisterauszug:
      • Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszugs
    • Für den "erweiterten" Vereinsregisterauszug:
      • Antrag auf Ausstellung eines Vereinsregisterauszugs
      • Gegebenenfalls Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
      • Privatperson: Kopie des amtlichen Lichtbildausweises
      • Juristische Person: Kopie des amtlichen Lichtbildausweises der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, Nachweis über den rechtlichen Bestand (z.B. Kopie des Firmenbuchauszugs)

Kosten

Online-Einzelabfrage beim ZVR ("normaler Vereinsregisterauszug")

  • Gebührenfrei

Auskunft durch eine Vereinsbehörde

Für den "normalen" Vereinsregisterauszug

  • Für den Antrag
    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Für die Erstellung eines Vereinsregisterauszugs
    • Bundesgebühr: 7,20 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Für den "erweiterten" Vereinsregisterauszug

  • Für den Antrag
    • Mündlich (mit Niederschrift durch die Behörde): 14,30 Euro
    • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Für die Erstellung eines Vereinsregisterauszugs
    • Bundesgebühr: 7,20 Euro
    • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Abschriften (Kopien oder Ausdrucke) der Statuten

  • Für den Antrag
    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Erstellung der Abschriften gegen Kostenersatz

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens fällig. Dazu wird Ihnen in der Regel ein Zahlschein übersandt. Bei persönlicher Antragstellung und sofortiger Erstellung des Vereinsregisterauszugs durch die Behörde können die anfallenden Gebühren direkt vor Ort in bar oder per Zahlschein bezahlt werden.

Abschriften (Kopien oder Ausdrucke) von Statuten eines Vereins werden je nach den technisch-organisatorischen Möglichkeiten der Behörde erstellt. Unbeglaubigte Abschriften sind gebührenfrei, es fallen nur die Herstellungskosten an.

Zusätzliche Informationen

Die ZVR-Zahl muss von den Vereinen im Rechtsverkehr nach außen (z.B. Briefe, E-Mails, Verträge, Angebote, Rechnungen) geführt werden. Das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen stellt eine strafbare Verwaltungsübertretung dar.

Rechtsgrundlagen

§§ 17 und 19 Vereinsgesetz (VerG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 18. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres