Volksbegehren vom 2. bis 9. Mai 2022
Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 2. bis 9. Mai 2022 unterstützt werden:
- Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
- Arbeitslosengeld RAUF!
- NEIN zur Impfpflicht
- Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
- Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
- Mental Health Jugendvolksbegehren
- Stoppt Lebendtier-Transportqual
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 9. Mai 2022 bzw. 27. Juni 2022 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (28. März 2022 bzw. 16. Mai 2022) in der
- Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- AuslandsösterreicherInnen
Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger möglich:
- MO, 2. Mai 2022, 7 - 20 Uhr
- DI, 3. Mai 2022, 7 - 20 Uhr
- MI, 4. Mai 2022, 7 - 16 Uhr
- DO, 5. Mai 2022, 7 - 16 Uhr
- FR, 6. Mai 2022, 7 - 16 Uhr
- SA, 7. Mai 2022, 8 - 12 Uhr
- MO, 9. Mai 2022, 7 - 16 Uhr
Eine Online-Eintragung ist mittels Handy-Signatur möglich!
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Volksbegehren im Einleitungszeitraum: Wurden die 8.401 Unterstützungserklärungen im Einleitungsverfahren erreicht, kann von den Initiatoren ein Einleitungsantrag beantragt werden. Bis dorthin kann im Einleitungszeitraum unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das BMI einen 8tägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Es ist auch eine Online-Unterstützung mittels Handy-Signatur möglich. Detailinfos finden Sie hier: www.bmi.gv.at/volksbegehren