Erwerbseinkommen
Als Erwerbseinkommen gelten:
- Das aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gebührende Entgelt
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Gleichgestellt sind bestimmte Bezüge nach dem Teilpensionsgesetz
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz