Beitragszeiten – Beitragsgrundlage
Je nach Art der Versicherungszeit (Beitragszeit) gibt es unterschiedliche monatliche Beitragsgrundlagen:
Die Beitragsgrundlage ist die Basis für die Berechnung der Höhe der Pension.
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit (Pflichtversicherung)
- Höchstbeitragsgrundlage:
Monatliches Bruttoeinkommen begrenzt durch eine Höchstbeitragsgrundlage von 5.850 Euro (Wert 2023) - Geringfügigkeitsgrenze:
Mindestbeitragsgrundlage (im ASVG, GSVG/FSVG und BSVG) stellt eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze dar: 500,91 Euro pro Monat (Wert 2023)
- Höchstbeitragsgrundlage:
- Zeiten einer Teilpflichtversicherung
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (→ USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
2.090,61 Euro pro Monat (Wert 2023) - Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Umschulungsgeld:
70 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, von dem das Arbeitslosengeld bemessen wird und bei Bezug der Notstandshilfe gelten 92 Prozent von den 70 Prozent als Grundlage; beim Umschulungsgeld täglich 84,69 Euro (Wert 2023) - Bezug von Pflegekarenzgeld:
2.090,61 Euro pro Monat (Wert 2023) - Bezug von Kranken- (→ USP), Rehabilitations-, Wochen-, Übergangs-, Wiedereingliederungsgeld: Die jeweilige Leistung
- Bezug von Familienzeitbonus:
23,91 Euro pro Tag (Wert 2023)
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz (→ USP), des Präsenz- und Zivildienstes:
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Weiterversicherung:
Durchschnittlicher Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 918,30 Euro und höchstens 6.825 Euro (Werte 2023; Beitragssatz 22,8 Prozent) - Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3):
Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende, jedoch mindestens 918,30 Euro und höchstens 6.825 Euro (Werte 2023) - Selbstversicherung:
Ohne vorangegangene Pflichtversicherung 3.412,50 Euro sowie bei vorangegangener Pflichtversicherung mindestens 918,30 Euro und höchstens 6.825 Euro (Werte 2023) - Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes:
2.090,61 Euro (Wert 2023) - Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger:
Beitragsgrundlage: 2.090,61 Euro (Wert 2023) - Nachkauf Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten:
Beitragsgrundlage: 5.850 Euro; Beitrag für Schul- und Studienzeiten: 1.333,80 Euro pro Monat (Werte 2023)
- Weiterversicherung:
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz